Kirchtagsordnung 2013

Villach im Dezember 2012

Im Falle der Standplatzvergabe an den Antragsteller bilden sämtliche Punkte der Kirchtagsordnung einen integrierenden Vertragsbestandteil. Vom Vertragspartner sind alle Auflagen ausnahmslos einzuhalten. Der Verein Villacher Kirchtag behält sich im Falle der Nichteinhaltung der in dieser Kirchtagsordnung angeführten Punkte eine zukünftige Standplatzvergabe an den Vertragspartner vor.

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