FAQ

 

In den FAQ haben wir die wichtigsten Infos und häufigsten Fragen unserer Gäste rund um den Villacher Kirchtag gesammelt und natürlich auch beantwortet. Unsere FAQ bieten eine sorgfältig zusammengestellte Themenpalette und lassen keine Frage unbeantwortet.

Allgemein

Der 81. Villacher Kirchtag wird von 26. Juli bis 02. August 2026 stattfinden.

Der Vergnügungspark öffnet am Dienstag in der Brauchtumswoche um 17 Uhr. Die täglichen Öffnungszeiten stehen finden Sie im Menüpunkt Vergnügungspark.
Änderungen vorbehalten.

Ja, Securitys und die Polizei zeigen an den Eingängen Präsenz und führen auch Zugangskontrollen durch. Sie stehen den Besuchern auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

Es wird empfohlen, auf Rucksäcke und große Taschen zu verzichten. Lassen Sie am besten alles zu Hause, was Sie zum Feiern nicht benötigen. Denn es gilt: Am schnellsten auf den Kirchtag kommt, wer keinen Rucksack oder keine Taschen dabei hat.

Waffen sowie sonstige Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich zu führen, zu benutzen, zur Verwendung bereitzuhalten oder zu verteilen, ist verboten. Dazu gehören insbesondere Reizgassprühgeräte, Hieb-, Schlag-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen, Elektroschockgeräte, pyrotechnische Gegenstände wie Leuchtkugeln, Raketen und sonstige Feuerwerkskörper, ätzende und färbende Flüssigkeiten, Baseballschläger und ähnliche Sportgeräte sowie sperrige Gegenstände und Fahnen. Nicht mitgebracht werden dürfen zudem Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem oder hartem Material (Glas, PET, Plastik, usw.) bestehen. Bitte nehmen Sie davon Abstand am Gelände Drohnen oder Laserpointer zu verwenden und das Gelände mit Rollschuhen, Skateboards oder Fahrrädern zu besuchen.

Wenn Sie ein Tierfreund sind, lassen Sie bitte Ihren Hund oder andere Tiere zu Hause, denn für Tiere ist der Villacher Kirchtag Stress pur. Die Tiere werden es Ihnen danken! Das Mitführen von Blindenhunden ist natürlich uneingeschränkt möglich.

Bitte wenden Sie sich am folgenden Werktag an die Information der Stadt Villach, Eingang Rathaus. Dort ist auch das Fundbüro.

Natürlich! Bitte beachten Sie dabei aber die Platzordnung. Es ist nicht erlaubt, Glasflaschen auf das Festgelände mitzubringen. Zudem dürfen keine Waren im Umhergehen verkauft werden.

Nein, der Zutritt zum Villacher Kirchtag ist an allen acht Tagen frei.

Das Villacher Kirchtagsherz, ein begehrtes Sammlerstück, ist für € 6,00 erhältlich.

Die Reservierung erfolgt direkt bei den Festwirten und -wirtinnen. Eine Übersicht über die Wirte finden Sie im Lageplan.

Anreise

Planen Sie Ihre Anreise und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel: Nähere Infos finden Sie im Menüpunkt Anreise.

Aufgrund des hohen Besucheraufkommens empfiehlt sich grundsätzlich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände stehen aber ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Parkplätze in unmittelbarer Nähe finden Sie im Menüpunkt Anreise.

Buchen Sie provisionsfrei Ihre Unterkunft online oder telefonisch unter +43 4242 2052900 bei der Tourismusinformation Villach oder online unter www.visitvillach.at.

Kinder und Jugendliche, Familie

Ganz sicher – der Villacher Kirchtag ist auch ein Fest für Familien. Speziell der Hans-Gasser-Platz ist mit seinen vielen Kinderfahrgeschäften ein Hit für die Kleinen.

Ja, Kinderwagen sind erlaubt. Bitte bedenken Sie, dass die Verkehrswege im Veranstaltungsgelände ab den frühen Abendstunden sehr überfüllt sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Aufenthalt im Veranstaltungsgelände ist a) für Kinder (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr b) für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in der Zeit von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr ohne Begleitung einer Aufsichtsperson verboten.

Der Konsum, Erwerb und unter anderem auch Besitz von Alkohol ist für unter 16-Jährige verboten. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche nicht gebrannten Alkohol wie Bier und Wein kaufen und konsumieren. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind Spirituosen und Mischgetränke, die Spirituosen enthalten, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind (zB. Alkopops) oder selbst hergestellt werden, erlaubt. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke nur bis zu einer Menge konsumieren, dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt. Der Konsum, Erwerb und unter anderem auch Besitz von Tabak und verwandten Erzeugnissen ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Organisation

Die Schausteller:innen, Wirt:innen und Standmieter:innen erhalten in etwa einem Monat nach Anmeldeschluss, das ist jeweils der 30. April des Jahres, eine Information ob sie für eine Standplatzvergabe in Betracht gezogen werden. Alle Kontaktdaten, die über den Firmennamen, die Branche und den Namen des Standmieters hinausgehen, unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz.

Bewerbungen für den Villacher Kirchtag sind jederzeit über die Homepage online möglich. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet werden.