FAQ

 

In den FAQ haben wir die wichtigsten Infos und häufigsten Fragen unserer Gäste rund um den Villacher Kirchtag gesammelt und natürlich auch beantwortet. Unsere FAQ bieten eine sorgfältig zusammengestellte Themenpalette und lassen keine Frage unbeantwortet.

Allgemein

Der 81. Villacher Kirchtag wird von 26. Juli bis 02. August 2026 stattfinden.

Der Vergnügungspark öffnet am Dienstag in der Brauchtumswoche um 17 Uhr. Die täglichen Öffnungszeiten stehen finden Sie im Menüpunkt Vergnügungspark.
Änderungen vorbehalten.

Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, an den Zugängen sowie auf dem gesamten Gelände stichprobenartige Personen- und Behältniskontrollen (z. B. Taschen- und Rucksackkontrollen) durchzuführen. Damit wird überprüft, ob verbotene oder gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Wer eine Kontrolle verweigert oder ein Sicherheitsrisiko darstellt, dem kann der Zutritt zu Fahrgeschäften, Ständen und Gastronomiebetrieben verwehrt werden.

Ja, Rucksäcke und Taschen dürfen grundsätzlich auf das Festgelände mitgenommen werden, da die Veranstaltungsstätte öffentliche Verkehrsflächen umfasst. Es gibt kein allgemeines Rucksackverbot. Der Sicherheitsdienst ist jedoch berechtigt, an den Eingängen sowie auf dem Gelände stichprobenartige Personen- und Behältniskontrollen durchzuführen.  Um lange Wartezeiten zu vermeiden und zügig auf das Gelände zu gelangen, wird empfohlen, nur das mitzunehmen, was du für deinen Kirchtagsbesuch wirklich benötigst.
Laut der offiziellen Platzordnung ist das Mitführen folgender Gegenstände auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten:
Glasflaschen und Glasbehältnisse: Das Mitbringen von Glas ist strengstens untersagt, um Schnittverletzungen durch Scherben zu vermeiden. (Alkoholfreie Getränke und Wasser in PET-Plastikflaschen oder wiederverwendbaren Trinkflaschen aus Kunststoff oder Metall sind im Rucksack erlaubt!)
Waffen und Reizgase: Sämtliche Waffen, Hieb- und Schlagwaffen, Elektroschocker sowie Pfeffersprays oder Sprühdosen mit schädlichem Inhalt.
Messer: Das Mitführen von Messern ist verboten. Eine Ausnahme gilt ausschließlich für Trachtenmesser, wenn diese passend zur Lederhose getragen werden.
Pyrotechnik: Feuerwerkskörper, Raketen, Leuchtkugeln und sonstige pyrotechnische Gegenstände.
Fahrzeuge und Sportgeräte: Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter, Skateboards, Inline-Skates oder Rollschuhe dürfen auf dem Gelände weder benutzt noch abgestellt werden. 
Drohnen und Lasergeräte: Das Fliegenlassen von Drohnen, anderen Flugobjekten oder Himmelslaternen sowie die Verwendung von Laserpointern ist verboten.
Hunde: Hunde (ausgenommen Assistenzhunde) dürfen nicht auf das Festgelände mitgenommen werden.

Wenn Sie ein Tierfreund sind, lassen Sie bitte Ihren Hund oder andere Tiere zu Hause, denn für Tiere ist der Villacher Kirchtag Stress pur. Die Tiere werden es Ihnen danken! Das Mitführen von Blindenhunden ist natürlich uneingeschränkt möglich.

Bitte wenden Sie sich am folgenden Werktag an die Information der Stadt Villach, Eingang Rathaus. Dort ist auch das Fundbüro.

Natürlich! Bitte beachten Sie dabei aber die Platzordnung. Es ist nicht erlaubt, Glasflaschen auf das Festgelände mitzubringen. Zudem dürfen keine Waren im Umhergehen verkauft werden.

Nein, der Zutritt zum Villacher Kirchtag ist an allen acht Tagen frei.

Das Villacher Kirchtagsherz für den 81. Villacher Kirchtag ist ein begehrtes Sammlerstück und für € 7,50 erhältlich.

Die Reservierung erfolgt direkt bei den Festwirten und -wirtinnen. Eine Übersicht über die Wirte finden Sie im Lageplan.

Anreise

Planen Sie Ihre Anreise und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel: Nähere Infos finden Sie im Menüpunkt Anreise.

Aufgrund des hohen Besucheraufkommens empfiehlt sich grundsätzlich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände stehen aber ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Parkplätze in unmittelbarer Nähe finden Sie im Menüpunkt Anreise.

Buchen Sie provisionsfrei Ihre Unterkunft online oder telefonisch unter +43 4242 2052900 bei der Tourismusinformation Villach oder online unter www.visitvillach.at.

Kinder und Jugendliche, Familie

Ganz sicher – der Villacher Kirchtag ist auch ein Fest für Familien. Speziell der Hans-Gasser-Platz ist mit seinen vielen Kinderfahrgeschäften ein Hit für die Kleinen.

Ja, Kinderwagen sind erlaubt. Bitte bedenken Sie, dass die Verkehrswege im Veranstaltungsgelände ab den frühen Abendstunden sehr überfüllt sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Es gelten die Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetzes (K-JSG):
  • Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr): Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen Person ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr verboten.
  • Jugendliche (vom 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr): Der Aufenthalt ohne Aufsichtsperson ist in der Zeit von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr verboten.
  • Jugendliche ab 16 Jahren: Für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gelten keine zeitlichen Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes mehr.

Der Konsum, Erwerb und unter anderem auch Besitz von Alkohol ist für unter 16-Jährige verboten. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche nicht gebrannten Alkohol wie Bier und Wein kaufen und konsumieren. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind Spirituosen und Mischgetränke, die Spirituosen enthalten, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind (zB. Alkopops) oder selbst hergestellt werden, erlaubt. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke nur bis zu einer Menge konsumieren, dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt. Der Konsum, Erwerb und unter anderem auch Besitz von Tabak und verwandten Erzeugnissen ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Organisation

Die Schausteller:innen, Wirt:innen und Standmieter:innen erhalten in etwa einem Monat nach Anmeldeschluss, das ist jeweils der 30. April des Jahres, eine Information ob sie für eine Standplatzvergabe in Betracht gezogen werden. Alle Kontaktdaten, die über den Firmennamen, die Branche und den Namen des Standmieters hinausgehen, unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz.

Bewerbungen für den Villacher Kirchtag sind jederzeit über die Homepage online möglich. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet werden.